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Fernwärmepreise ab 01. Oktober 2009
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Fernwärmepreise

- gültig ab 01. Oktober 2009 -


Die Stadtwerke Witten GmbH stellen nach ihren jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) aus ihrem Versorgungsnetz Fernwärme zu den nachstehenden Preisen und Bestimmungen zur Verfügung.

Die Verbrauchserfassung erfolgt über geeichte Wärmemengenzähler mit der Anzeige Megawattstunden (MWh) - 1 MWh = 1.000 kWh.




Der Arbeitspreis beinhaltet den Verrechnungspreis für den Wärmemengenzähler.




Der Verrechnungspreis für einen Wärmemengenzähler wird zusätzlich nach der Größe der erforderlichen Messeinrichtung berechnet.




In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% enthalten. Die Bruttopreise sind gerundet.


Unsere Allgemeinen und Ergänzenden Bedingungen stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung:

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme AVBFernwärmeV

Ergänzende Bedingungen zur AVBFernwärmeV