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Sonderabkommen Wärmepumpen ab 01. Januar 2010
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Strompreise der Sonderabkommen für Wärmepumpen

- gültig ab 01. Januar 2010 -


Das Entgelt wird errechnet aus dem Arbeitspreis der vertraglichen Niedertarifzeiten (NT), dem Arbeitspreis der Hochtarifzeiten (HT) und dem Grundpreis der vorhandenen Messeinrichtungen.





* Nettopreis = Preis einschließlich Stromsteuer sowie Abgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, der Konzessionsabgabenverordnung und dem Netznutzungsentgelt.

** Endpreis = Nettopreis zzgl. der zurzeit gültigen Umsatzsteuer von 19%.