Strompreise für die Ersatzversorgung von Nichthaushaltskunden (Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh) aus dem Niederspannungsnetz mit Leistungsmessung
- gültig ab 01. Januar 2009 -
Die Stadtwerke Witten liefern Elektrizität im Rahmen der Ersatzversorgung an Letztverbraucher, die nicht Haushaltskunden sind, zu folgenden Preisen:

I. Allgemeine Bestimmungen
- Die Belieferung erfolgt für maximal drei Monate. Sollte in dieser Zeit kein neuer Liefervertrag mit einem Lieferanten geschlossen werden, wird die Verbrauchsstelle dem Netzbetreiber zur Sperrung angezeigt.
- Falls Kunden besondere Messeinrichtungen (Leistungszähler, Lastgangzähler, Tarifschaltung, Wandlersatz oder dergleichen) benötigen oder eingebaut haben, werden zusätzliche Kosten gemäß der Preisliste des örtlichen Netzbetreibers in Rechnung gestellt.
- Bei Änderung der Preise oder der Umsatzsteuer werden die Zählerstände zum Stichtag maschinell errechnet und in der Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend berücksichtigt.
- Preisänderungen werden durch Bekanntgabe im Internet wirksam.
II. Steuern und Abgaben
Die gesetzliche Stromsteuer von zurzeit 2,05 Ct/kWh (zzgl. Umsatzsteuer) wird dem oben angeführten Arbeitspreis hinzugerechnet. Die genannten Preise enthalten die Abgaben nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die Netznutzungsentgelte.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können beim zuständigen Hauptzollamt eine Steuerermäßigung für die über 25.000 kWh/Jahr hinausgehende Verbrauchsmenge, wenn sie für betriebliche Zwecke entnommen wird, beantragen. Der Steuersatz beträgt dann 1,23 Ct/kWh (zzgl. Umsatzsteuer). Weiteres regeln die §§ 9 und 10 StromStG.
III. Konzessionsabgabe
Das Stromentgelt nach dem Ersatzversorgungstarif enthält eine Konzessionsabgabe, die an die Stadt Witten abgeführt wird.
* Endpreis = Nettopreis inkl. der zurzeit gültigen Umsatzsteuer von 19%.
** besondere Messeinrichtung erforderlich
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