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EEG-Umlage
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Geschäftskunden

Information zur Mehrbelastung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)


Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist unter anderem der vertikale Belastungsausgleich geregelt. Bis Ende 2009 waren die Stromlieferanten, die Letztverbraucher versorgen, verpflichtet, von dem vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber (für Witten ist dies die Amprion GmbH in Dortmund) in einer bestimmten Quote zu einem bestimmten Preis EEG-Strom abzunehmen.

Für die Weitergabe der sich durch die Abnahme des EEG-Stroms ergebenden Belastung an die Kunden wurde die folgende Berechnungsformel verwendet:

(EEG-Preis – Ø Marktpreis) x EEG-Quote

Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 werden ab dem 01. Januar 2010 die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, von der Pflicht befreit, den von den Übertragungsnetzbetreibern aufgenommenen EEG-Strom abzunehmen. Stattdessen haben die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, EnBW, Transpower und Vattenfall künftig den gesamten EEG-Strom über die Börse an den Markt zu geben. Im Gegenzug dazu sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, verpflichtet, für jede gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Aus dieser bundesweit einheitlichen Umlage soll die Differenz aus den Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der EEG-Umsetzung gedeckt werden.

Bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres wird die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht.

Für das Jahr 2010 beträgt die EEG-Umlage 2,047 Ct/kWh.

Für Strom, der unter die besondere Ausgleichsregelung nach §§40 ff. EEG fällt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die EEG-Umlage gemäß §6 Abs. 1 AusglMechV auf 0,05 Ct/kWh begrenzen.

Die Berechnung der EEG-Umlage für das Jahr 2010 und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter
EEG-KWK G - Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.

Informationen über die besondere Ausgleichsregelung erhalten Sie beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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