Bericht der Stadtwerke Witten GmbH nach §15 Abs. 2 Nr. 2 EEG EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2008
Stadtwerke Witten GmbH (Stromlieferant) Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 20002101
Nach §15 Abs. 2 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von Ihnen nach §14 a EEG mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
In Umsetzung dieser Berichterstattungspflicht geben die Stadtwerke Witten GmbH folgenden Bericht ab:
Strom, der von Letztverbrauchern abgenommen wird, ist zu einem gewissen Teil EEG-Strom. Der EEG-Strom wird in Windkraftanlagen, Solaranlagen oder Biomassekraftwerken hergestellt. Der in den gerade genannten Anlagen erzeugte EEG-Strom wird von dem jeweiligen Netzbetreiber nach dem EEG vergütet.
Der im Netzgebiet der Stadtwerke Witten GmbH aufgenommene Strom aus o.g. Anlagen ist im Bericht der nmr (Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH) enthalten.
Durch einen Umlage- und Ausgleichsmechanismus, der in §14 in Verbindung mit §§4 und 5 EEG geregelt ist, werden die Kosten für die Vergütung des eingespeisten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen bundesweit verteilt (Wälzungsmechanismus - siehe Abbildung).
Die Wälzung geschieht folgendermaßen: Der erzeugte Strom wird durch den jeweiligen Netzbetreiber aufgenommen, nach den gesetzlichen vorgeschriebenen EEG-Sätzen vergütet und an den entsprechenden Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gemeldet. Ein weiterer Ausgleich findet dann zwischen RWE Transportnetz Strom GmbH, e.on Netz GmbH, Vattenfall Europe Transmission GmbH und der EnBW Transportnetze AG, den vier in Deutschland existierenden Übertragungsnetzbetreiben, statt. Dort werden die Summen aller erzeugten EEG-Mengen sowie die Vergütungszahlungen erfasst. Danach erfolgt eine Rückwälzung auf jeden Letztverbraucher durch die versorgenden Energieversorgungsunternehmen Deutschlands. Diese müssen daher neben dem normalen Strombezug den in der Regel teureren EEG-Strom anteilig beziehen. Dadurch entstehen den Energieversorgungsunternehmen Mehrkosten, die auf den Kunden des jeweiligen Stromlieferanten umgelegt werden.

Für das Kalenderjahr 2008 hat die EEG-Quote 17,134% und die Durchschnittsvergütung 12,253 Ct/kWh gemäß den durch Wirtschaftsprüfer bescheinigten Angaben der Übertragungsnetzbetreiber betragen (Stand 27. Juli 2009).
Die Strommenge, die die Stadtwerke Witten GmbH als Lieferant innerhalb des Kalenderjahres 2008 an Letztverbraucher abgegeben haben, betrug 392.550.524 kWh. Die Stadtwerke Witten GmbH haben diesen Wert termingerecht ermittelt, dem betreffendem ÜNB und der Bundesnetzagentur mitgeteilt und vom Wirtschaftsprüfer gemäß §14 a Abs. 7 i. V. m. Abs. 5 EEG testieren lassen.
Die EEG-Strommenge, die die Stadtwerke Witten GmbH von ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber im Kalenderjahr 2008 aufzunehmen und zu vergüten hatten, betrug 72.677.130 kWh (incl. Jahresausgleich für Vorperioden, nachgeliefert von 01/2008 – 09/2008).
Im Kalenderjahr 2008 wurden Differenzkosten mit Hilfe der gesetzlich vorgeschriebenen Differenzkostenmethode ermittelt.
Ein Wirtschaftsprüfertestat gemäß §15 Abs. 1 EEG liegt den Stadtwerken Witten GmbH vor.
Stadtwerke Witten GmbH
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