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Ersatzversorgung Erdgas
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Gemäß §38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 stellen die Stadtwerke Witten GmbH die Ersatzversorgung mit Erdgas für maximal drei Monate im Netzgebiet Witten sicher.

Bei der Ersatzversorgung bezieht der Kunde aus dem Niederdrucknetz Erdgas, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. In diesem Fall erfolgt ein Erdgasbezug ohne Liefervertrag.

Die Ersatzversorgung wird im Netzgebiet Witten von den Stadtwerken Witten GmbH, ihrem Grundversorger, durchgeführt. Es gilt für Gas die Verordnung als Grundlage für die Ersatzversorgung.

Die entsprechenden Dokumente stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung:

Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Ergänzende Bedingungen zur GasGVV